Kanzlei für Bankrecht & Anlegerschutz
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB haben sich auf die Beratung und Vertretung von privaten und gewerblichen Bankkunden und Kapitalanlegern in Fragen des Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisiert.
Um unsere Unabhängigkeit für verbraucherschützende Belange zu erhalten und um jeglichen Anschein einer Interessenkollision zu vermeiden, übernehmen wir grundsätzlich nur Mandate von Verbrauchern oder gewerblichen Bankkunden; wir vertreten also keine Banken oder keine sonstigen Anbieter von Finanzdienstleistungen oder Kapitalanlagen.
Durch eine langjährige Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg und durch den damit einhergehenden Austausch mit Fachkollegen bieten wir unseren Mandanten eine seriöse und auf den Einzelfall gerichtete Beratung und Expertise, um die berechtigten Interessen im Zusammenhang mit der getätigten oder beabsichtigten Geldanlage bestmöglich zu vertreten und auch durchzusetzen.
Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB verfügt durch die schwerpunktmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts über eine umfassende Erfahrung bei der Betreuung von Mandanten in dieser komplexen Materie.
Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne jederzeit für Sie da.