Tätigkeitsgebiete
Die Kanzlei Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB hat sich vor allem auf juristische Dienstleistungen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes spezialisiert. Dabei zielt unsere Tätigkeit vor allem auf die Durchsetzung von Ansprüchen der Verbraucher und Anleger ab. Darüber hinaus sind wir in weiteren Bereichen des Zivilrechts, aber auch des Straf- und öffentlichen Rechts tätig.
Wir übernehmen die Rechtsvertretung und Beratung u. a. in folgenden Angelegenheiten:
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie bei Rechtsproblemen im Beruf, etwa bei Erhalt einer Kündigung oder Abmahnung sowie der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages, aber auch beim Einsatz von Fremdpersonal im eigenen Unternehmen kompetent, schnell und engagiert.
Das Rechtsgebiet des Bankrechts umfasst sämtliche rechtliche Verbindung des Verbrauchers mit seiner Bank, die sich im Wesentlichen aus dem Kreditgegeschäft (etwa Darlehens– oder Bausparverträge), dem Konto und Zahlungsverkehr (etwa das Girokonto, die Zahlung mittels Chip-Karte und Online-Banking) und dem Kapitalmarktgeschäfte (etwa das Wertpapierdepot) zusammensetzt.
Das Darlehensrecht stellt einen Teilbereich des Bankrechts dar und hat in der Vergangenheit insbesondere aufgrund mehrerer Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes über die häufig unzulässigen Bearbeitungsgebühren, überhöhten Kreditzinsen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Banken, Sparkassen & Co. enorm an Bedeutung gewonnen.
Handels- & Gesellschaftsrecht
Unternehmen und unternehmerische Gestaltungen unterliegen einem stetigen Wandel und müssen sich den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Wir beraten Mandanten in allen Phasen unternehmerischen Handelns vor der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung, inklusive entsprechender Vertragsgestaltung. Hierzu gehören auch die Beratungen in sämtlichen Umstrukturierungsfragen wie Formwechseln, Spaltungen und Verschmelzungen, etc […]
Der Bereich des Kapitalanlagerechts erstreckt sich auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen den Anlegern und den Anbietern verschiedener Kapitalanlagen. Kernbestandteil des Kapitalanlagerechts ist daher der Anlegerschutz, denn der Anleger einer Kapitalanlage soll hierbei vor dem Erwerb für ihn nicht verständlicher, minderwertiger Finanzprodukte geschützt werden.
Vertragsrecht und Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sowie Abmahnungen, insbesondere gewerbliches Mietrecht.
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerscheinangelegenheiten, Schmerzensgeld, Unfallregulierung
Versicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen und so springt nicht jede Versicherung dann ein, wenn der Kunde sich dies vorstellt. Die Rechtsschutzversicherung etwa teilt häufig mit, dass bestimmte Streitigkeiten nicht versichert seien. Die private Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen nicht. Die Auszahlung einer gekündigten Lebensversicherung fällt wegen eines berechneten Rückkaufswerts deutlich geringer aus als der Versicherungsnehmer sich dies vorstellte. Solche und ähnliche Fälle bereiten Versicherten immer wieder Probleme.