P&R Transport-Container GmbH: Investment der Anleger in Gefahr

Bisher zählte die P&R Transport-Container GmbH zu den Marktführern bei den Direktinvestments in Frachtcontainer in Deutschland. Nachdem bereits im Jahr 2017 Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens aufkamen, wurde Anfang März 2018 durch die Medien bekannt, dass es bei einzelnen Anlegern der P&R-Gruppe zu Verzögerungen bei Miet- und Rückzahlungen kam. Grund dafür war wohl, dass ein Käufer von Containern aus dem Geschäft ausgestiegen war.

Nachdem daraufhin am 8. März 2018 überraschend das aktuelle, öffentliche Container-Angebot der P&R TC GmbH (Angebot Nr. 5005) geschlossen und vom Vertrieb genommen wurde, stellten am 15. März 2018 die drei folgenden Gesellschaften der P&R-Gruppe einen Insolvenzantrag:

  • P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 726/18)
  • P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 728/18)
  • P & R Container Leasing GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 727/18)

In der aktuellen Schieflage drohen den Anleger möglicherweise hohe Verluste. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger in dieser Situation?

Das Unternehmen

Die P&R Transport-Container GmbH ist nach eigenen Angaben ausschließlich im Bereich der Containerinvestments tätig. Dabei soll der Bedarf der Container auf dem Weltmarkt erfasst und die Nachfrage durch die Bereitstellung von Frachtcontainern gedeckt werden. Dies geschieht durch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandscontainern oder der Produktion neuer Container, die anschließend zu festen Konditionen an die Transportindustrie vermietet werden. Erst nach Abschluss solcher Mietverträge wurden die Container vorwiegend privaten Anlegern zum Kauf angeboten und feste Ausschüttungen hieraus über die gesamte, feststehende Laufzeit des Investments garantiert. Im Ergebnis haben Anleger der P&R-Gruppe damit Eigentum an den Containern erworben. Am Ende der Vertragslaufzeit sollte P&R dem Anleger ein Angebot zum Kauf der Container zu einem vorab garantierten Rückkaufswert unterbreiten und – nach Annahme durch den Anleger – das Eigentum an den Frachtcontainern zurückerhalten.

Risiken für Anleger der P&R Transport-Container GmbH

Ob sich dieses Geschäftsmodell angesichts der Insolvenzanträge aufrecht erhalten lässt ist äußerst fraglich. Denn bereits im Jahr 2017 kamen erste, aber ernsthafte Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auf, insbesondere da in einem Schreiben an Investoren ankündigt wurde, Auszahlungen zukünftig erst 60 Tage nach Quartalsende vorzunehmen.

Hinzu kam, dass im Juli 2017 in ersten Medien über eine Mietunterdeckung in dreistelliger Millionenhöhe für 2014 und 2015 berichtet wurde, wobei unklar blieb, wie diese Deckungslücke gefüllt werden sollte. Nach eigenen Prospektangaben erzielte eine Tochtergesellschaft, die P&R Equipment & Finance Corp., die u.a. die Container beschaffte und später wieder den Rückkauf abwickeln sollte, von 2014 bis 2016 einen Überschuss zwischen 21,7 Mio. EUR und 13,6 Mio. EUR Ferner wurde Ende 2016 ein Eigenkapital von € 26,5 Mio. ausgewiesen. Allerdings standen diesem Überschuss Verpflichtungen aus laufenden Verträgen mit drei P&R-Gesellschaften in Höhe von insgesamt über 991,7 Mio. EUR gegenüber. Auch die in den Prospekten ausgewiesenen Mieteinnahmen wiesen bis Ende 2016 nach der Stiftung Warentest eine Unterdeckung von über 173 Mio. EUR aus. Vor dem Hintergrund, dass diese Unterdeckung nur durch Gewinne aus dem Neugeschäft gedeckt werden konnten, ist die bei Anlegern aufkeimende Unsicherheit verständlich.

Wenn sich die Probleme der P&R Gruppe mit der Containervermietung in Zukunft fortsetzen sollten, droht den Anlegern mit ihren Container-Direktinvestments hohe Verlust. Bei einer Pleite der P&R-Grupp könnte das investierte Geld bis hin zum Totalverlust verloren gehen. Darüber hinaus können sogar noch weitere Kosten auf die Anleger zukommen. Dies ist dann der Fall, wenn P&R die Container am Ende der jeweiligen Investment-Laufzeiten nicht wieder zurückkaufen kann. Denn die Anleger haben, wie oben beschrieben, Eigentum an den Containern erworben, so dass sie am Ende der Vertragslaufzeit und bei Ausbleiben eines Rückkaufes durch die P&R-Gruppe die laufenden Kosten der Wartung, Pflege und Bewirtschaftung der Container selbst tragen müssten.

Was können Anleger der P&R-Gruppe tun?
  • Eigene Vertragsunterlagen und sonstige Belege durchsehen und gegebenenfalls vervollständigen.
  • Beraterhaftung? Wer hat Ihnen die Beteiligung verkauft? Unterlagen sichten und sichern und zusammen mit Prospektunterlagen einem spezialisierten Rechtsanwalt vorlegen.
  • Prospekthaftung? Im Einzelnen sind die ggf. ausgegebenen Prospekte zu prüfen und auf die Plausibilität des vorgelegten Zahlenwerks zu untersuchen.
  • Rückzahlungen? Sofern Sie verkürzte oder keine Mietzahlungen erhalten haben, bestehen vertragliche Ansprüche gegen die Initiatoren. Ferner drohen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter, gegen die sich der Anleger ggf. zur Wehr setzen kann.

Angesichts dieser Risiken ist Anlegern zu raten, zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, um finanzielle Einbußen zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Dabei lohnt sich zum einen die Prüfung, ob die derzeitigen Probleme von P&R Container nicht zu einer außerordentlichen Kündigung der auf eine Laufzeit von fünf Jahren angelegten Investment-Verträge berechtigen.

Ferner können Anleger prüfen, ob sie möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler haben, der ihnen das Investment bei der P&R Transport-Container GmbH vermittelt hat. Der Hauptvertrieb der Produkte wurde laut P&R “durch professionelle, auch institutionelle Finanzdienstleister, Vermögensberater, Banken und unabhängige Finanzberater geleistet”. Dazu gehörten vor allem die Postbank und einige Sparkassen, aber auch Genossenschaftsinstitute wie die Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparda-Banken.

Schadenersatzansprüche können sich u.a. ergeben, wenn der Vermittler gegen die gesetzlichen Aufklärungspflichten zu den mit dem Investment verbundenen Risiken verstoßen hat. In der Praxis sind hierzu Fälle bekannt, in denen außer dem Kauf- und Verwaltungsvertrag zwischen Kunde und Anlagegesellschaft keine weiteren Informationen (z.B. Prospekte oder Broschüren) ausgehändigt wurden.

Wir helfen Anlegern von P&R Transport-Container GmbH!

Anleger der P&R Container Gruppe können sich mit allen Fragen zu Regress- und Schadenersatzansprüchen an unsere spezialisierten Rechtsanwälte im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wenden. Wir prüfen die Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung des Investment-Vertrags sowie mögliche Schadenersatzansprüche und deren Durchsetzbarkeit gegen verantwortliche Personen, insbesondere gegen die mit dem Vertrieb beauftragten Vermittler und Bankhäuser.

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