Neue Manipulationsvorwürfe im Abgasskandal gegen Mercedes-Benz – auch weitere Hersteller betroffen!
Der Abgasskandal weitet sich auch aktuell immer weiter aus. Käufer von Fahrzeugen der Hersteller Porsche, Opel, BMW und Mercedes-Benz können auch heute noch ihre Rechte geltend machen und Schadensersatz nebst Zinsen fordern.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Zunächst wurde bekannt, dass Volkswagen eine Vielzahl von Fahrzeugen mit dem Motor EA189 ausrüstete, der wiederum mit einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware versehen war. Mittlerweile verfestigt sich die Rechtsansicht, insbesondere vor dem Landgericht Osnabrück und der Berufungsinstanz des OLG Oldenburgs, dass das Verhalten von VW eine sittenwidrige Schädigung des Käufers war und die Kunden Schadensersatz erhalten.
Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Anfang 2018 bei dem 3,0l Euro 6 Dieselmotor von Audi, welcher unter anderem in den Modellen A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 verbaut wurde, konnte die gleiche unzulässige Abschalteinrichtung auch bei dem BMW 750 und BMW 550 festgestellt werden. Im Mai des gleichen Jahres konnten bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI durch das Kraftfahrt-Bundesamt ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt werden, aufgrund derer es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen kann.
Nun sind auch die Fahrzeuge des Daimler-Konzerns vom Dieselskandal betroffen: Auf Anordnung des KBA führt Daimler in Europa einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durch. Europaweit sind rund 700.000 Fahrzeuge betroffen, davon rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland. Neben dem schon zurückgerufenen Transporter Vito sind u.a. auch Modelle der C-, E- und S-Klasse sowie die Geländewagen GLC, ML und der G-Klasse davon umfasst.
Welche Rechte hat der Verbraucher?
Gegen Hersteller, welche unzulässige Abschaltvorrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut haben, hat der Verbraucher regelmäßig einen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei stehen den Betroffenen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
Die günstigste Variante ist, das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen an den Hersteller zurückzugeben. Dabei wird von einer Vielzahl der Gerichte noch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Teilweise haben Gerichte, etwa das Landgericht Hamburg – Az. 329 O 105/17 – entschieden, dass den betroffenen Autokäufern ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien, fabrikneuen und typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion zusteht. Dies dürfte sich durch einen Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofes vom 08.01.2019 – VIII ZR 225/17 – bestätigt haben.
Schließlich besteht für denjenigen Verbraucher, der sein Fahrzeug behalten möchte, die Möglichkeit, lediglich einen Minderwert geltend machen.
Keine Verjährung
Bei den aktuell festgestellten Unregelmäßigkeiten der verschiedenen Modelle von Audi, Porsche, BMW oder Mercedes droht – anders als etwa VW – derzeit keine Verjährung, so dass betroffene Autofahrer auch heute noch Schadenersatzansprüche geltend machen können. Die hierfür entstehenden Kosten werden regelmäßig durch die Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Allen betroffenen Autofahrern, die sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber VW, Mercedes Benz oder den entsprechenden Händlern entschieden haben, ist zu empfehlen sich umgehend mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen.
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