Dieselskandal weitet sich aus! Betroffene können sich die Rechte nur noch bis zum 31.12.2018 sichern!

Die Dieselfahrverbotszonen erstrecken sich nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erstmals auch einen vielbefahrenen Autobahnabschnitt der A40 in Essen. Nachdem die Gerichte bisher Fahrverbotszonen in den Städten Hamburg, Stuttgart, Frankfurt, Köln, Bonn, Berlin und Mainz angeordnet hatten, ist mit der aktuellen Entscheidung neben der Stadt Essen auch eine Hauptverkehrsader des Ruhrgebiets betroffen.

Für alle VW-Dieselfahrer, deren Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist, heißt dies, dass sie bis zum Jahresende 2018 ihre Ansprüche gegenüber VW geltend machen müssen.

Ansprüche gegen Volkswagen verjähren 2018

Wenn Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen noch nicht durchgesetzt haben, dann drängt die Zeit. Die Verjährungsfrist beträgt ab Bekanntwerden 3 Jahre zum Jahresende. Für Modelle, bei denen der Abgas-Betrug also 2015 bekannt wurde, tritt Ende 2018 Verjährung ein. Wer bis zum 31.12.2018 keine Klage gegen VW eingereicht hat, bleibt dann wohl endgültig auf dem Schaden sitzen, den VW angerichtet hat.

Politik sieht machtlos zu!

Trotz aller Beteuerungen der Politik zeichnet sich ab, dass weder eine verpflichtende Hardware Nachrüstung durchgesetzt werden kann, noch dass die Politik glaubwürdige Antworten auf drohende weitere Dieselfahrverbotszonen hat. Geschädigte Verbraucher, die eine einvernehmliche Lösung durch die Politik abgewartet haben, sollten daher schnell handeln und ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Dabei stehen den Betroffenen regelmäßig mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

  1. Rückzahlung des Kaufpreises oder ein Neufahrzeug
  2. Einmalige Zahlung von Schadenersatz, wenn der Fahrer das Fahrzeug behalten will
  3. Bei finanzierten Autos über Kredit oder Leasing – Widerruf des Autodarlehnsvertrages

So hat beispielsweise das Landgericht Hamburg, Az. 329 O 105/17 zugunsten der Kläger entschieden, dass den von einem „Schummeldiesel“ betroffenen Autokäufern ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien, fabrikneuen und typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion zusteht.

Einen weiteren Schritt im Zuge sog. Schadenersatzzahlungen hat das Landgericht Bonn gemacht, Az. 19 O 327/17, indem es entschieden hat, dass bei VW eine weitere Abschöpfung von Vermögensvorteilen möglich ist, indem VW verpflichtet wurde auf den erhaltenen Kaufpreis Zinsen in Höhe von 4 Prozent p.a. zu zahlen.

Die Chancen stehen gut

Die Frage der Autofahrer nach den ihnen zustehenden Rechten beschäftigen bundesweit die Gerichte. Bereits über 400 verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen im Fall von VW und Medienberichte über eine Vielzahl von geschlossenen Vergleichen vor Gericht zeigen, dass gute Chancen auf eine erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. Zudem können diese Verfahren zumeist am Wohnort des Verbrauchers geführt werden.

Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten? 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese regelmäßig ein Vorgehen gegenüber dem Autohersteller oder Händler, sofern sie bereits zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bestand.

Die Zeit drängt

Wer bis Ende 2018 Klage eingereicht hat, kann noch sämtliche Ansprüche gegen den Händler und gegen VW geltend machen. Die derzeit anhängige Musterfeststellungsklage wirft dabei als mögliche Alternative eine Vielzahl nicht geklärter Rechtsfragen auf. Da Geschädigte nach Ablauf des Musterfeststellungsverfahrens trotzdem wieder selber klagen müssen, empfehlen wir den Klageweg gleich zu beschreiten.

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