Darlehensrecht
Obwohl es sich beim Darlehens- oder auch Kreditrecht eigentlich um einen Bereich des Bankrechts handelt, hat gerade dieses Gebiet in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung für die Verbraucher gewonnen. Hintergrund ist, dass die Banken, Sparkassen & Co. ihren Kreditkunden häufig unzulässige Bearbeitungsgebühren und überhöhte Kreditzinsen berechneten oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Kreditverträgen verwendeten. Aber auch erhobene Vorfälligkeitsentschädigungen und Nichtabnahmeentgelte sind aufgrund fehlerhafter, überhöhter Berechnungen der Kreditinstitute häufig Gegenstand von Streitigkeiten.
Bearbeitungsentgelte
In zwei Grundsatzentscheidung – Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13 – hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 entschieden, dass das erhobene Bearbeitungsentgelt sowohl bei einem Konsumentendarlehen als auch bei einer Immobilienfinanzierung als Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 307 BGB anzusehen sei, die den Kunden unangemessen benachteiligte, und verurteilte die Bank zur Rückerstattung des berechneten Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühren stellten kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und durften deshalb nicht verlangt werden. Trotz fehlender weiterer Klarstellung durch den Bundesgerichtshof dürfte diese Rechtsprechung auch für den erhobenen “Individualbeitrag” gelten, da die beklagte Bank die eingelegte Revision am 10. Dezember 2016 zurückgenommen hat.
Widerrufsrecht
Auch das Widerrufsrecht hat weitreichende Beachtung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gefunden. Teilweise haben Kreditinstitute in der Vergangenheit mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen gearbeitet, insbesondere in den Jahren 2003 bis 2010, aber auch in den Jahren danach. In mehreren Entscheidungen hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass ein Widerrufsrecht der Verbraucher noch besteht und diese Verträge auch nach Jahren noch widerrufen werden konnten. Dies hatte zur Folge, dass diese Darlehensverträge rückabgewickelt werden mussten und hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfiel. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden, wenn die Bank nicht zwischenzeitlich korrekt über den Widerruf belehrt hat. Kreditnehmer hätten dann sogar die Möglichkeit, ein neues Darlehen zu den heute sehr niedrigen Zinsen aufzunehmen – die entsprechende Zinsersparnis kann über die restliche Darlehenslaufzeit erheblich sein.
Zu beachten ist allerdings, dass das Widerrufsrecht für Darlehensverträge, die vor Juni 2010 geschlossen wurden, durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2016 mit Ablauf des 20. Juni desselben Jahres ausgeschlossen wurde. Immer noch widerrufen werden können hingegen die Darlehensverträge ab Juli 2010, welche mit einer fehlerhaften Widerrufsinformation versehen waren.
Die Praxis hat gezeigt, dass sich die Kreditinstitute bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auf Anschreiben ihrer Kunden häufig wenig einsichtig zeigen und teilweise sogar behaupten, die Belehrung sei ordnungsgemäß erfolgt oder ein Widerruf sei gar nicht mehr möglich, da das Widerrufsrecht verwirkt sei. Es empfiehlt sich daher, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um die Widerrufsbelehrungen zu überprüfen und etwaige Ansprüche durchzusetzen. Hierbei haben wir uns in den letzten Jahren eine große Expertise erarbeitet und konnten unseren Mandanten in vielen Fällen zum Erfolg verhelfen. Unsere Spezialisierung führte zu einer intensiven Zusammenarbeit mit Stiftung Warentest, die uns auf die Liste der von ihnen empfohlenen Anwälte aufnahm.
Gerne stellen wir Ihnen diese Expertise ebenfalls zur Verfügung und stehen zu Ihren Fragen im Bezug mit dem Kreditrecht oder damit zusammenhängenden Rechtsgebieten jederzeit gerne zur Verfügung.