Bankrecht

Unsere Kanzlei hat sich neben dem Kapitalanlagerecht vorwiegend auf den Bereich des Bankrechts spezialisiert. Dieses Rechtsgebiet umfasst dabei sämtliche rechtliche Verbindungen des Verbrauchers mit seiner Bank, die sich im Wesentlichen in drei Bereiche einteilen lassen:

  • Kredit (etwa Darlehens– oder Bausparverträge)
  • Konto und Zahlungsverkehr (etwa das Girokonto, die Zahlung mittels Chip-Karte und Online-Banking)
  • Kapitalmarktgeschäfte (etwa das Wertpapierdepot)

Aus anlegerschützender Sicht beinhalten bankrenrechtliche Streitigkeiten daher oft – jedoch nicht abschließend – fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, von den Banken geforderte Gebühren aller Art, Missbrauch von Zahlungsauthentifizierungsinstrumenten wie der PIN oder dem Online-Zugang sowie die ordnungsgemäße Beratung durch die Bank bzw. ihrer Mitarbeiter. Werden dabei die Pflichten der Bankhäuser gegenüber ihren Kunden verletzt und findet eine fehlerhafte Beratung statt, die zu erheblichen Nachteilen führt, kann die Bank hierfür haften und hat die entsprechenden Kosten und den Schaden zu ersetzen.

Das private Bankrecht hat eine Menge Berührungspunkte und Überschneidungen mit anderen, verwandten Rechtsgebieten wie z. B. dem Kredit- und Kapitalanlagerecht oder sogar dem Versicherungsrecht. Viele Bankgeschäfte werden naturgemäß innerhalb der Bank abgewickelt, allerdings kommt es vermehrt vor, dass fremde Finanzprodukte vermittelt werden und die Bank insoweit nur als Vermittler und Berater auftritt.

Aus diesem Grund ist es oft nicht einfach, den Überblick zu behalten und zu seinem Recht zu kommen. Oft hilft es nur, sich an spezialisierte Rechtsanwälte zu wenden, um eine Falschberatung nachzuweisen oder zu Unrecht geleistete Kosten und Gebühren zurückzufordern. Wenn Sie daher in Fragen des Bankrechts oder angrenzenden Rechtsgebieten Hilfe brauchen, sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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