Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie bei Rechtsproblemen im Beruf oder beim Einsatz von Fremdpersonal im eigenen Unternehmen kompetent, schnell und engagiert.

Bei einer Kündigung oder Abmahnung gilt es keine unnötige Zeit verstreichen zu lassen, da eine 3-wöchige Klagefrist einzuhalten ist.

Wir beraten Sie auch, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung prüfen lassen wollen.

Aber auch der Einsatz von Fremdpersonal bringt seit der Gesetzesänderung zum 1.04.2017 erhebliche Neuerungen, bei dem Sie Ihr Unternehmen rechtssicher aufstellen sollten.

Wenn Sie in Fragen zum Arbeitsrecht oder damit zusammenhängenden Rechtsgebieten Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gerne an uns – wir helfen Ihnen weiter. Wir übernehmen die Rechtsvertretung und Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:

Arbeitnehmer
  • Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen
  • Prüfung von Verträgen, u. a. Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge, Abfindungsverträge
  • Prüfung, Bewertung und Verbesserung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung bei verschiedenen arbeitsrechtlichen Sachverhalten: Kündigungsschutz, Befristung, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsfragen, Teilzeitansprüche
Arbeitgeber
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen, u. a. Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge, Abfindungsverträge
  • Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen in allen Instanzen
  • Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Rechtliche Beratung bei betrieblichen Restrukturierungen
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
Fragen des Fremdpersonaleinsatzes im eigenen Unternehmen oder als Dienstleister für andere Unternehmen.
  • Prüfung der vorhandenen Dienst- oder Werkverträge auf Hinweise für eine unerlaubte oder nicht benannte Arbeitnehmerüberlassung
  • Begleitung bei der Vertragserstellung oder Bewertung der zugrunde liegenden Verträge mit den eingesetzten Fremdfirmen
  • Anpassung der tatsächlichen Gegebenheiten an das seit dem 1. April 2017 geltende Recht der Arbeitnehmerüberlassung
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