Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie bei Rechtsproblemen im Beruf oder beim Einsatz von Fremdpersonal im eigenen Unternehmen kompetent, schnell und engagiert.
Bei einer Kündigung oder Abmahnung gilt es keine unnötige Zeit verstreichen zu lassen, da eine 3-wöchige Klagefrist einzuhalten ist.
Wir beraten Sie auch, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung prüfen lassen wollen.
Aber auch der Einsatz von Fremdpersonal bringt seit der Gesetzesänderung zum 1.04.2017 erhebliche Neuerungen, bei dem Sie Ihr Unternehmen rechtssicher aufstellen sollten.
Wenn Sie in Fragen zum Arbeitsrecht oder damit zusammenhängenden Rechtsgebieten Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gerne an uns – wir helfen Ihnen weiter. Wir übernehmen die Rechtsvertretung und Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten: