Verkehrsrecht
Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (z.B. Kauf eines Fahrzeugs, Gewährleistungsrechte bei Mängeln, Ansprüche aus der Kaskoversicherung) und das sehr praxisrelevante Verkehrshaftungsrecht (z.B. Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall). Auch wenn feststeht, dass der Unfallgegner zu 100 % haftet, sollte immer ein Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragt werden, weil gegnerische Haftpflichtversicherungen einzelne Schadenspositionen regelmäßig zum Nachteil des Geschädigten kürzen. Auch in derartigen Fällen muss die Versicherung die anwaltlichen Gebühren zum Ausgleich bringen.
Wenn Sie in Fragen des Verkehrsrechts Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gerne an uns – wir helfen Ihnen weiter.