EuGH-Urteil: Millionen von Darlehensverträgen rechtswidrig
Haben auch Sie einen Darlehensvertrag, beispielsweise zur Finanzierung eines Fahrzeuges, abgeschlossen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag, den 09.09.2021, die Anforderungen an Angaben bei Darlehensverträgen zu Gunsten der Verbraucher konkretisiert.
Das Urteil bildet dabei einen Gegenpol zu der in jüngster Zeit eher bankenfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und stärkt ausdrücklich den Schutz von Verbrauchern als Darlehensnehmern.
Unter anderem entschied der EuGH, dass die Verzugszinsen in Prozent korrekt angegeben werden und die Berechnungsmethode für eine Vorfälligkeitsentschädigung in einer für einen Durchschnittsverbraucher „leicht nachvollziehbaren Weise“ erfolgen müsse.
Viele Verbraucherdarlehensverträge dürften diesen Anforderungen nicht genügen, ausgenommen allein sind Immobiliardarlehensverträge!
Autokredit-Verträge von VW, Skoda- und BMW-Banken millionenfach betroffen
Konkret urteilte der EuGH (Rs. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) über die Angaben der Volkswagen, Skoda– und BMW-Bank in von ihnen verwendeten Verbraucherdarlehensverträgen.
Angesichts dessen, dass Autofinanzierungen der Sache nach grundsätzlich gleich ausgestalten sind, kann davon ausgegangen werden, dass neben den im Urteil konkret angesprochenen Verträgen eine Vielzahl weiterer Verträge der genannten Herstellerbanken betroffen sind. Auch die Betroffenheit von Verträgen anderer Herstellerbanken ist wahrscheinlich.
Die im Rahmen der Entscheidung durch den EuGH näher ausgelegte Richtline der Europäischen Union wurde durch Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht mit Wirkung zum 11.06.2010 in deutsches Recht umgesetzt.
Von der Widerrufsmöglichkeit betroffen sein, können daher Verträge, die seit dem 11.06.2010 geschlossen wurden, also auch über zehn Jahre alte Verträge!
Sind auch Sie von der Entscheidung des EuGH betroffen? – Nehmen Sie Ihre Widerrufsrechts in Gebrauch!
Bei der Ausübung des Widerrufsrechts entfallen die Entgelte und Verzugszinsen, sodass insgesamt eine geringere Restschuld erreicht werden kann.
Insbesondere Kunden, die einen neuen Darlehensvertrag abschließen wollen, können mitunter anschließend von dem aktuellen niedrigen Zinsniveau profitieren. Verbraucher, deren Darlehensverträge von dem Urteil betroffen sein könnten, sollten daher die Möglichkeit eines Widerrufs erwägen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung Ihrer Darlehensverträge und stehen Ihnen als Rechtsbeistand gerne zur Seite.
Kontakformular
Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Die Kanzlei Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Hinsichtlich der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten weisen wir auf unsere Datenschutzerklärung hin.
Neueste Beiträge
- Zinsbetrug: Sparkassen rechnen Kontokorrentzinsen zu hoch ab
- Schadensersatz für negativen Schufa-Eintrag
- Beitragserhöhungen der PKV unwirksam: Fordern Sie Ihr Geld zurück!
- EuGH-Urteil: Millionen von Darlehensverträgen rechtswidrig
- Vorfälligkeitsentschädigung: Darlehensvertrag ohne Extrakosten ablösen